Energiesparen
1. Verordnung über Kurzfristmaßnahmen – EnSikuMaV
Für öffentliche Nichtwohngebäude gilt verpflichtend (unseres Wissens nach auch für Kirchen):
▪ Gemeinschaftsflächen (Durchgangsflächen) wie Flure und Treppenhäuser nicht heizen (§5)
▪ Absenken der Raumtemperaturen an Arbeitsplätzen auf 19°C (§6)
▪ Abschalten dezentraler Warmwassergeräte für Händewaschen (§7)
▪ keine Beleuchtung von Gebäuden und Denkmäler (also auch von Kirchen) von außen außer beiVeranstaltungen (§8)
Energieeinsparmaßnahmen Gemeindehaus
▪ Schließen alle Fenster und Türen dicht?
▪ Prüfen Sie Lüftungsklappen in Küche oder WCs.
▪ Werden alle Heizkörper warm?
→ entlüften und Wasser im Heizsystem nachfüllen
▪ Innenthermometer aufhängen
▪ ungenutzte Räume nur auf Grundtemperatur
▪ Einstellung oder Thermostatventile markieren (in jedem Raum)
▪ Flure, Treppenhäuser, Lager stärker senken
▪ Nutzer*innen auf Änderungen hinweisen
▪ Die Innentüren stets geschlossen halten
▪ Bei Bedarf und nach jeder Nutzung Stoßlüften!
→ Keine Kippstellung / Während: Thermostate aus
▪ Hygienisches Händewäsche klappt auch mit kaltem Wasser und Seife
▪ Warmwasser wo immer möglich abstellen
▪ An zentraler Stelle (Küche) sollte WW verfügbar sein
▪ Untertischgeräte und Kleinspeicher abschalten
▪ Kühlschränke
- max. 8 °C / gut einräumen
- Nutzung bündeln, ggf. abschalten
▪ Kaffee u. Tee nach Bedarf kochen
- Warmhaltekanne statt Heizplatte
- Betriebszeiten von Kaffeevollautomaten reduzieren
▪ Geschirrspüler erst einschalten, wenn die Maschine voll
▪ abschaltbare Steckerleiste in Büros